Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
um in unseren Werkstätten und Unterrichtsräumen ein unfallfreies Arbeiten zu gewährleisten, versuchen wir uns ständig die Gefahren bewußt zu machen.
Der Arbeitgeber oder Verantwortliche eines Arbeitsbereiches hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu informieren.
Die Unterweisung der Beschäftigten hat vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Verfahren oder Stoffe zu erfolgen, muss an die Gefährdungsentwicklung angepasst sein und regelmäßig mindestens einmal jährlich mit Dokumentation des Inhaltes und schriftlicher Bestätigung des Unterwiesenen wiederholt werden.
Grundlagen hierfür sind:
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Unfallverhütungsvorschrift “Allgemeine Vorschriften“, demnächst BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“
Weitere Regelwerke wie: Gefahrstoffverordnung, Biostoffverordnung, Röntgenverordnung, Strahlenschutzverordnung…
Da dies auch für unsere Schule gilt möchten wir Euch mit dieser Seite einige Hilfestellungen geben: