Das berufliche Gymnasium- als reine Oberstufe- führt zur allgemeinen Hochschulreife (ABITUR) . Diese(s) berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen, Technischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen.Das berufliches Gymnasium ist in drei Aufgabenfelder gegliedert, wobei das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld um den Bereich der Technikwissenschaft (Schwerpunkt des BG an der Adolf-Reichwein-Schule) erweitert wird. Die allgemeinbildenden und berufsbildenden Fächer werden somit (mit Ausnahme des Faches Sport) in den folgenden Aufgabenfeldern zusammengefaßt:
AF I | sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld |
AF II | gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld |
AF III | mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld |
Den Unterschied zur GO stellt die Einbeziehung des beruflichen Schwerpunktes dar, Technikwissenschaft ist immer das 2. Leistungsfach der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13 ). Mit der Wahl des Schwerpunktes (GMT, Datenverarbeitungstechnik, Chemietechnik(Biologie) bzw. Bautechnik) ist somit Ihr 2. Leistungskurs festgelegt. Den 1. Leistungskurs können Sie z.Zt. aus den Fächern: Deutsch, Englisch, Biologie, Mathematik und Physik wählen.
Der Unterricht im beruflichen Gymnasium (Schwerpunkt Technik)vernetzt Traditionen humanistischer gymnasialer Bildung mit den strukturierten Problemlösungsmodellen der Technik und deren ökonomischen, ökologischen, ethischen und politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die möglichst frühe Auseinandersetzung der Lernenden mit technisch-naturwissenschaftlich-mathematischen Phänomenen qualifiziert in besonderer Weise zum Studium anspruchsvoller, zukunftsweisender Berufe der Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin.........., ohne dabei die Tür zu allen anderen Studiengängen zuzuschlagen.
Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase legen Sie die Abiturprüfung ab. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
1. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
Zur Abiturprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie
- die verbindlichen Grund- und Leistungskurse aller vier Halbjahre mit entsprechender Punktzahl nachweisen bzw. am Ende des Prüfungshalbjahres nachweisen können,
- die Bedingungen über die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen Gymnasium erfüllen (max. 4 Jahre),
- die Verpflichtungen in einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben oder erfüllen (Regelungen für die Fremdsprachen)
- in der Qualifikationsphase die verbindlichen Kurse besucht haben bzw. im Prüfungshalbjahr besuchen (Belegverpflichtung).
2. Die Prüfungsfächer
2.1 Verpflichtende Fächer
Die Abiturprüfung werden Sie in fünf Fächern ablegen. Die folgenden Fächer werden verpflichtend geprüft:
Berufliches Gymnasium
- Deutsch
- Mathematik oder Englisch
- Fachrichtungsbezogenes Leistungsfach:Technikwissenschaften
In Ihren Prüfungsfächern müssen Sie in der gesamten Einführungs- und Qualifikationsphase unterrichtet worden sein.
Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturprüfungen abgedeckt sein.
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen dabei mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken.
2.2 Folgende Fächer können nicht als Prüfungsfächer gewählt werden:
Berufliches Gymnasium
Kunst, Musik, Sport und Technologie
3. Die schriftlichen Abiturprüfungen
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vor den Osterferien statt. In der Prüfungsphase schreiben Sie die Abiturarbeiten in Ihren beiden Leistungskursen und dem von Ihnen gewählten dritten Prüfungsfach auf Grundkursniveau.
Die Aufgabenstellungen werden bei den schriftlichen Prüfungen im Leistungskursbereich und im dritten Prüfungsfach landesweit einheitlich durch das Kultusministerium vorgegeben. In Ihren schriftlichen Prüfungsfächern werden Ihnen mehrere gleichwertige Aufgabenvorschläge bzw. Teilaufgaben zur Auswahl vorgelegt. Die Aufgaben erwachsen aus dem Inhalt der Lehrpläne für das jeweilige Prüfungsfach. Für die schriftlichen Prüfungen sind es die Inhalte bis zum Prüfungshalbjahr. Die Erstkorrektur der Arbeiten erfolgt wie bisher durch Ihre Lehrkräfte.
4. Die mündlichen Abiturprüfungen
Die Prüfungsaufgaben für die mündliche Abiturprüfung werden von der jeweiligen Lehrkraft gestellt.
Die mündlichen Abiturprüfungen finden im Juni statt. Eine Präsentation oder das Kolloquium zu einer besonderen Lernleistung kann bereits früher stattfinden. Über die genauen Termine werden Sie von Ihrer Schule rechtzeitig informiert.
Im mündlichen Abitur werden Sie in zwei Fächern geprüft. Die vierte Abiturprüfung ist eine mündliche Prüfung. Die fünfte Abiturleistung ist entweder eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung. In einer mündlichen Prüfung ist Prüfungsinhalt der Unterrichtsstoff bis zum Ende der Qualifikationsphase, für die Präsentation bis zur Aushändigung der Aufgabe.
4.1 Mündliche Prüfung
Die Aufgaben für eine mündliche Prüfung erwachsen aus dem Inhalt der Lehrpläne und beziehen sich auf Sachgebiete und Lernziele aus mindestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung. Für Vorbereitungszeit und Prüfung werden jeweils ca. 20 Minuten angesetzt.
4.2 Präsentationsprüfung
Bei einer Präsentation halten Sie im Rahmen der Abiturprüfung einen durch Medien gestützten Vortrag, bei dem Sie auch zeigen, dass Sie Auswahl und Einsatz der Medien kritisch reflektieren. Mögliche Bestandteile können naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sein. Die Präsentation kann fachübergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt in einem von Ihnen gewählten Fach haben. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die Lehrkraft. Sie erhalten die Aufgabenstellung für eine Präsentation in der Regel am Tag nach der letzten schriftlichen Prüfung und haben zur Bearbeitung mindestens 4 Schulwochen Zeit. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Kolloquium statt.
4.3 Besondere Lernleistung
Eine besondere Lernleistung können Sie im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Aufgabenstellung selbständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispiel können ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums als besondere Lernleistung anerkannt werden. Eine besondere Lernleistung kann auch im Rahmen eines LK stattfinden, die weiteren Verpflichtungen, z.B. Abdeckung der Aufgabenfelder, müssen jedoch erfüllt sein. Die Anmeldung, die spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 erfolgt, ist verbindlich und kann später nicht widerrufen werden. Nach Abschluss der Arbeiten an der besonderen Lernleistung stellen Sie in einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen.