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Datum: 10.09.10

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Berufliches Gymnasium

Das berufliche Gymnasium- als reine Oberstufe- führt zur allgemeinen Hochschulreife (ABITUR) . Diese(s) berechtigt zum Studium an allen Universitäten, Hochschulen, Technischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Fachhochschulen.Das berufliches Gymnasium ist  in drei Aufgabenfelder gegliedert, wobei das mathematisch-naturwissenschaftliche Aufgabenfeld um den Bereich der Technikwissenschaft (Schwerpunkt des BG an der Adolf-Reichwein-Schule) erweitert wird. Die allgemeinbildenden und berufsbildenden Fächer werden somit (mit Ausnahme des Faches Sport) in den folgenden Aufgabenfeldern zusammengefaßt:

AF I 

sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

AF II

gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

AF III

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

 
Den Unterschied zur GO stellt die Einbeziehung des beruflichen Schwerpunktes dar, Technikwissenschaft ist immer das 2. Leistungsfach der Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12 und 13 ).  Mit der Wahl des Schwerpunktes (GMT, Datenverarbeitungstechnik, Chemietechnik(Biologie) bzw. Bautechnik) ist somit Ihr 2. Leistungskurs festgelegt. Den 1. Leistungskurs können Sie z.Zt. aus den Fächern: Deutsch, Englisch, Biologie, Mathematik und Physik wählen.

Der Unterricht im beruflichen Gymnasium (Schwerpunkt Technik)vernetzt Traditionen humanistischer gymnasialer Bildung mit den strukturierten Problemlösungsmodellen der Technik und deren ökonomischen, ökologischen, ethischen und politisch-gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

Die möglichst frühe Auseinandersetzung der Lernenden mit  technisch-naturwissenschaftlich-mathematischen Phänomenen qualifiziert in besonderer Weise zum Studium anspruchsvoller, zukunftsweisender Berufe der Informatik, Natur- und Ingenieurwissenschaften, Medizin.........., ohne dabei die Tür zu allen anderen Studiengängen zuzuschlagen.

 


B
Bautechnik
Chemie
Informatik
GMT

Das berufliche Gymnasium der Adolf-Reichwein-Schule bietet die folgenden vier Schwerpunktfächer von Klasse 11 bis 13 an:

Die Einwahl in einen dieser Schwerpunkte erfolgt mit der Anmeldung für die Klasse 11. Zur Zeit besteht die Möglichkeit nach der 11/1 einen Schwerpunktwechsel zwischen Informatik und Bautechnik vorzunehmen.

 

 

Sprechzeiten des Abteilungsleiters Herr Hentschel finden Sie

[hier]

 

 

Aufnahme

Die Aufnahme in das berufliche Gymnasium setzt die Versetzung in die Jahrgansstufe 11 oder den mittleren Abschluss voraus. Aufgenommen wird, wer nach Klasse 11 versetzt ist oder mit dem Realschulabschluss in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und einer Naturwissenschaft im Durchschnitt besser als befriedigende Leistungen nachweist. z.B. (2+3+3+3):4=2,75 also OK

Wer den mittleren Abschluss erreicht, benötigt zusätzlich eine Beurteilung durch die abgebende Schule, durch die die Eignung zum Besuch einer Oberstufe- z.B berufliches Gymnasium- ausgesprochen wird.

 

Doppelqualifizierende Bildungsgänge

Nach dem erfolgreichen Abschluss des beruflichen Gymnasiums mit einschlägiger beruflicher Fachrichtung besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines vierzehnten Schuljahres eine vollschulische berufliche Ausbildung zu absolvieren. Die berufliche Ausbildung schließt mit einer Prüfung zur staatlich geprüften Assistentin oder zum staatlich geprüften Assistenten ab.

[mehr]

 

Landesabitur (Beispielaufgaben/Lehrpläne)

Im Frühjahr 2007 legen alle hessischen Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und des beruflichen Gymnasiums zum ersten Mal das Landesabitur ab. Dies bedeutet, dass die Aufgabenstellungen für die schriftlichen Abiturprüfungen (d.h. Prüfungen in den beiden Leistungskursfächern und dem dritten, schriftlichen Prüfungsfach) landesweit einheitlich erfolgen. Hessen eröffnet damit seinen Schülerinnen und Schülern den Weg zu einer im ganzen Bundesland einheitlichen Abiturprüfung und fördert so die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit des Abschlusses.
Die hier veröffentlichten Hinweise und Beispielaufgaben für allgemein bildende Schulen und berufliche Gymnasien dienen der Vorbereitung auf das Landesabitur 2007.

Die allgemeinen Modalitäten und Verfahrensabläufe sind in der „Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (>>VOGO/BG)“ vom 19. September 1998 (Abl. S. 734), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Mai 2004 (Abl. S. 336) beschrieben, die inhaltlichen Festlegungen allgemeiner und fachspezifischer Art sind der Anlage 11 dieser Verordnung, den Bestimmungen der fachspezifischen Prüfungsanforderungen, zu entnehmen. Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase und in der Vorbereitung auf die Abiturprüfung ist der jeweils geltende Lehrplan des betreffenden Faches.
(Quelle: http://www.kultusministerium.hessen.de)

 
 



Die Abiturprüfung

Im letzten Halbjahr der Qualifikationsphase legen Sie die Abiturprüfung ab. Um zur Abiturprüfung zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

1. Zulassungsbedingungen zur Abiturprüfung
Zur Abiturprüfung werden Sie zugelassen, wenn Sie

  • die verbindlichen Grund- und Leistungskurse aller vier Halbjahre mit entsprechender Punktzahl nachweisen bzw. am Ende des Prüfungshalbjahres nachweisen können,
  • die Bedingungen über die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe bzw. im beruflichen Gymnasium erfüllen (max. 4 Jahre),
  • die Verpflichtungen in einer zweiten Fremdsprache erfüllt haben oder erfüllen (Regelungen für die Fremdsprachen)
  • in der Qualifikationsphase die verbindlichen Kurse besucht haben bzw. im Prüfungshalbjahr besuchen (Belegverpflichtung).

2. Die Prüfungsfächer
2.1 Verpflichtende Fächer

Die Abiturprüfung werden Sie in fünf Fächern ablegen. Die folgenden Fächer werden verpflichtend geprüft:

Berufliches Gymnasium

  • Deutsch
  • Mathematik oder Englisch
  • Fachrichtungsbezogenes Leistungsfach:Technikwissenschaften

In Ihren Prüfungsfächern müssen Sie in der gesamten Einführungs- und Qualifikationsphase unterrichtet worden sein.

Alle drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturprüfungen abgedeckt sein.
Die drei schriftlichen Prüfungsfächer müssen dabei mindestens zwei Aufgabenfelder abdecken.

2.2 Folgende Fächer können nicht als Prüfungsfächer gewählt werden:

Berufliches Gymnasium
Kunst, Musik, Sport und Technologie

3. Die schriftlichen Abiturprüfungen
Die schriftlichen Abiturprüfungen finden vor den Osterferien statt. In der Prüfungsphase schreiben Sie die Abiturarbeiten in Ihren beiden Leistungskursen und dem von Ihnen gewählten dritten Prüfungsfach auf Grundkursniveau.

Die Aufgabenstellungen werden bei den schriftlichen Prüfungen im Leistungskursbereich und im dritten Prüfungsfach landesweit einheitlich durch das Kultusministerium vorgegeben. In Ihren schriftlichen Prüfungsfächern werden Ihnen mehrere gleichwertige Aufgabenvorschläge bzw. Teilaufgaben zur Auswahl vorgelegt. Die Aufgaben erwachsen aus dem Inhalt der Lehrpläne für das jeweilige Prüfungsfach. Für die schriftlichen Prüfungen sind es die Inhalte bis zum Prüfungshalbjahr. Die Erstkorrektur der Arbeiten erfolgt wie bisher durch Ihre Lehrkräfte.

4. Die mündlichen Abiturprüfungen
Die Prüfungsaufgaben für die mündliche Abiturprüfung werden von der jeweiligen Lehrkraft gestellt.
Die mündlichen Abiturprüfungen finden im Juni statt. Eine Präsentation oder das Kolloquium zu einer besonderen Lernleistung kann bereits früher stattfinden. Über die genauen Termine werden Sie von Ihrer Schule rechtzeitig informiert.
Im mündlichen Abitur werden Sie in zwei Fächern geprüft. Die vierte Abiturprüfung ist eine mündliche Prüfung. Die fünfte Abiturleistung ist entweder eine mündliche Prüfung oder eine Präsentationsprüfung oder eine besondere Lernleistung. In einer mündlichen Prüfung ist Prüfungsinhalt der Unterrichtsstoff bis zum Ende der Qualifikationsphase, für die Präsentation bis zur Aushändigung der Aufgabe.

4.1 Mündliche Prüfung
Die Aufgaben für eine mündliche Prüfung erwachsen aus dem Inhalt der Lehrpläne und beziehen sich auf Sachgebiete und Lernziele aus mindestens zwei Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. Die mündliche Prüfung ist eine Einzelprüfung. Für Vorbereitungszeit und Prüfung werden jeweils ca. 20 Minuten angesetzt.

4.2 Präsentationsprüfung
Bei einer Präsentation halten Sie im Rahmen der Abiturprüfung einen durch Medien gestützten Vortrag, bei dem Sie auch zeigen, dass Sie Auswahl und Einsatz der Medien kritisch reflektieren. Mögliche Bestandteile können naturwissenschaftliche Experimente sowie musikalische oder künstlerische Darbietungen sein. Die Präsentation kann fachübergreifend sein, muss aber den Schwerpunkt in einem von Ihnen gewählten Fach haben. Die Aufgabenstellung erfolgt durch die Lehrkraft. Sie erhalten die Aufgabenstellung für eine Präsentation in der Regel am Tag nach der letzten schriftlichen Prüfung und haben zur Bearbeitung mindestens 4 Schulwochen Zeit. Im Anschluss an den Vortrag findet ein Kolloquium statt.

4.3 Besondere Lernleistung
Eine besondere Lernleistung können Sie im Rahmen oder Umfang eines Kurses von mindestens zwei Halbjahren erbringen. Als besondere Lernleistung gilt eine Arbeit, in der eine Aufgabenstellung selbständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert wird. Zum Beispiel können ein umfassender Beitrag aus einem vom Land geförderten Wettbewerb, eine Jahresarbeit, die Ergebnisse eines umfassenden, auch fachübergreifenden Projekts oder Praktikums als besondere Lernleistung anerkannt werden. Eine besondere Lernleistung kann auch im Rahmen eines LK stattfinden, die weiteren Verpflichtungen, z.B. Abdeckung der Aufgabenfelder, müssen jedoch erfüllt sein. Die Anmeldung, die spätestens zu Beginn der Jahrgangsstufe 13 erfolgt, ist verbindlich und kann später nicht widerrufen werden. Nach Abschluss der Arbeiten an der besonderen Lernleistung stellen Sie in einem in der Regel 20-minütigen Kolloquium die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung dar, erläutern diese und antworten auf Fragen.



PDF Version

Abitur in Hessen - Ein guter Weg

Download: Broschüre

Neuauflage der bisherigen Broschüre Bildungswege in Hessen
Erscheinungsdatum: 20.07.2009
Dokumentart: Broschüre


Quelle:
www.kultusministerium.hessen.de


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