Im Bereich des Berufsfeldes Naturwissenschaften werden derzeit Biologielaborantinnen und Biologielaboranten sowie Chemielaborantinnen und Chemielaboranten ausgebildet.
Auszubildende dieser beiden Ausbildungsberufe besuchen dem Dualen Ausbildungssystem (s. u.) gemäß die Berufsschule für 3,5 Jahre (bzw. 3 Jahre bei vorgezogener Abschlussprüfung), ihr Berufsschulunterricht ist als sog. Teilzeit-Unterricht (s.u.) organisiert.
Das Duale Berufsausbildungssystem existiert innerhalb Europas in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Man versteht darunter die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufsschule. Voraussetzung für eine Berufslehre im dualen System ist in Deutschland ein Berufsausbildungsvertrag mit einem Betrieb (weiter unten findet sich eine aktuelle Liste der Ausbildungsbetriebe, deren Auszubildende derzeit unsere Schule besuchen).
Der praktische Teil der Ausbildung wird von den Auszubildenden in den Betrieben absolviert, ergänzende fachtheoretische und auch allgemein bildende Lerninhalte vermittelt die Berufsschule.
Betriebliche Ausbildung
Grundlage für die betriebliche Ausbildung ist die jeweilige Ausbildungsordnung des Berufes finden Sie
[hier]
Die Ausbildung in den Betrieben findet an drei bis vier Tagen pro Woche statt.
Schulische Ausbildung
Die schulische Ausbildung in der Adolf-Reichwein-Schule orientiert sich im fachtheoretischen Bereich an den bundeseinheitlichen Rahmenlehrplänen für
Chemielaboranten (http://www.kmk.org/beruf/rlpl/rlpchlab.pdf).
Zusätzlich zu den fachtheoretisch zu vermittelnden Inhalten umfasst der Berufsschulunterricht immer auch einen allgemeinen Teil (Deutsch, Politik, Wirtschaftslehre, …) für welchen länderspezifische Lehrpläne existieren.
Im Durchschnitt aller Ausbildungsjahre beträgt der Berufsschulunterricht ca. 10 Wochenstunden.
Der Berufsschulunterricht wird entweder als Blockunterricht (s. Biologielaborantinnen und Biologielaboranten) oder in Teilzeitform, wöchentlich ein oder zwei Tage, so derzeit bei den Chemielaborantinnen und Chemielaboranten organisiert.
Prüfungen
Sowohl der Ausbildungsberuf Biologielaborantin/Biologielaborant als auch der Ausbildungsberuf Chemielaborantin/Chemielaborant gehört zu den sog. neu geordneten IHK-Ausbildungsberufen. Das bedeutet im Bezug auf das Prüfungswesen, dass nicht mehr eine Zwischenprüfung (ohne Notenrelevanz für das Gesamtergebnis) und eine Abschlussprüfung vom Auszubildenden zu absolvieren sind, sondern dass an die Stelle dieser beiden voneinander unabhängigen Prüfungen eine „gestreckte Abschlussprüfung“ tritt. Das heißt im Detail, dass Prüfungsteil 1 (am Ende des 2. Ausbildungsjahres) zu 35 % in das Gesamtergebnis eingeht und Prüfungsteil 2 (am Ende der Ausbildung) dementsprechend 65% der Gesamtprüfung entspricht. Für den Prüfling ergibt sich daraus der Vorteil, dass bereits am Ende des 2. Ausbildungsjahres manche Ausbildungsinhalte abschließend geprüft werden und Einzug in die Gesamtbewertung erhalten. Die Stofffülle für die Abschlussprüfung Teil 2 reduziert sich also sein wenig.
Die Prüfungen sind von der „zuständige Stelle“ Industrie- und Handelskammer zu organisieren. Abgenommen werden sie von den von den Kammern eingesetzten ('berufenen') Prüfungsausschüssen. In den Prüfungsausschüssen arbeiten immer auch Vertreter der Adolf-Reichwein-Schule mit. Als bestanden gilt die Abschlussprüfung, wenn in der Verrechnung der theoretischen und praktischen Anteile der beiden Prüfungsteile insgesamt mindestens 50% der Anforderungen erfüllt wurden. Details zu den Berechnungsgrundlagen sind der „Verordnung über die Erprobung einer neuen Ausbildungsform für die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack“ zu entnehmen. Diese Verordnung finden Sie im Internet zum Beispiel
[hier]